Belegungsplan & Preise

Bitte beachten:
ab 2020 erfolgt keine Vermietung mehr

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Belegungsplan 2019
 freibelegtreserviertLetzte Änderung: 23.10.2019
2019 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
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Februar      
März
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Juli
August
September  
Oktober
November  
Dezember

Preise


                                               Hauptsaison                                               
                                 01.07.-31.08.                                  
                                             Mindestaufenthalt 7 Nächte                                               
1. Nacht     € 199,--
Folgenacht € 129,--

Feiertage
Mindestaufenthalt 3 Nächte
1. Nacht     € 199,--
Folgenacht € 129,--

Nebensaison
Mindestaufenthalt 3 Nächte

1. Nacht     € 159,--
Folgenacht €  89,--

bei einem Aufenthalt über 14 Tage erhalten Sie 15% Rabatt




Endreinigung (70,--€) im Preis 1. Nacht enthalten!
Strom, Wasser, Parkplatz incl.

Die Preise gelten bei Belegung mit 2 Personen
(pro zusätzl. Gast 10,-- Aufbettungszuschlag, max. Belegung 4 Personen,
1 Kind bis 3 Jahre frei)


Zusatzkosten: (optional)
Bettwäsche:  € 10,--/pro Person/pro Woche


bitte beachten:
An- und Abreise in der Hauptsaison nur Sonnabends möglich
das Mitbringen von Haustiere ist leider nicht möglich
&
es handelt sich um ein kurtaxpflichtiges Gebiet

INFOS ZUR KURTAXE IN GRAAL-MÜRITZ

Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in Mecklenburg-Vorpommern staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Quartiergeber oder von der örtlichen Kurverwaltung auch zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen.

Unter anderem sind dies die Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen sowie der Rad-und Wanderwege, das Organisieren eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Betreibung der Gäste-Information und vieles, vieles mehr.

Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Zahl der Tage des Aufenthaltes nach folgenden Zeiträumen:

  • vom 01.05. – 30.09. (Hauptsaison)
  • vom 01.01. – 30.04. und 01.10. – 31.12. (Nebensaison)

Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise wird als ein Tag gerechnet. Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt:

  • in der Hauptsaison    2,00€
  • in der Nebensaison   1,00€
  • Jahreskurkarte pauschal  56,00€

Von der Kurabgabe befreit sind: 

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und – söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben
  • in Ausübung ihres Dienstes, Berufs, oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wobei das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein muss

Ermäßigung in Höhe von 50% erhalten: 

  • Kinder und Jugendliche von Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises)
  • Arbeitslose (gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises)
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% (gegen Vorlage eines Ausweises)
Hinweise zum Datenschutz Ihrer zur Verfügung gestellten Daten erhalten Sie unter: https://www.tuk-graal-mueritz.de/fuer-vermieter.php